Mister-Event

Unsere Produkte können im Umkreis Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Gießen und Darmstadt gemietet werden und selbst abgeholt werden. Nach Absprache übernehmen wir gerne die An- und Ablieferung sowie den Auf- und Abbau gegen Aufpreis. Mindestwarenwert 40,00€.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Info

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Acebes-Gastro-Service e.k. im Folgenden www.Mister-Event.de genannt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Mister-Event und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Mister-Event hiermit ausdrücklich.

§1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen Mister-Event und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Mister-Event zustande. Angebote sind freibleibend.
  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Mister-Event und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
  5. Mister-Event verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§2 Preise

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die MwSt. wird einzeln ausgewiesen und ist extra gekennzeichnet.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Mister-Event. Mister-Event ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person/Firma vorzulegen.

§3 Zahlung

Mister-Event ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag ist immer vor einer Verastaltung oder vor einer Leihe zu überweisen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang, 6 Wochen vorher, sofort zur Zahlung fällig. Nach Rücksprache ist auch eine Barzahlung am Veranstaltungstag, vor der Veranstaltung möglich.

§4 Rücktritt

  1. Für den Fall, dass der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen storniert, ist dieser Rücktritt vom Mietvertrag nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und Mister-Event an einem Werktag zugeht.
  2. Im Falle des wirksamen Rücktritts vom Mietvertrag ist der Auftraggeber zur Zahlung folgender Stornogebühren verpflichtet:
    1. Rücktritt bis zu 14 Kalendertagen vor Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises.
    2. Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises.
    3. Rücktritt 6 bis 2 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises.
    4. Rücktritt 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises.
  3. Die Kosten für Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind unabhängig von der vorgenannten Staffelung in entstandener Höhe voll zu leisten.
  4. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Mister-Event zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
  5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
  6. Für jeden Fall des Rücktritts durch Mister-Events wird die Haftung von Mister-Event gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
    1. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Mister-Event zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast.

§5 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mister-Event als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mister-Event für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§6 Haftung

  1. Die Haftung von Mister-Event gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des einfachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Mister-Event herbeigeführt wurde.
  2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Mister-Event und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Mister-Event grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
  3. Bei einem Leistungsangebot von Mister-Event mit erhöhtem Risiko kann Mister-Event die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Mister-Event verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Mister-Event als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
  4. Mister-Event übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze, soweit sie eventuelle Schäden nicht zu vertreten hat. Insoweit stellt der Auftraggeber Mister-Event von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Mister gegenüber erhoben werden.
  5. Mister-Event haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
 

§7 Miete und Lieferung

  1. Soweit Mister-Event Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Mister-Event ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
  2. Mister-Event kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
  3. Bei Lieferung der Mietsachen wird ein Mindestbestellwert von 40 EUR netto exklusive Lieferkosten vereinbart. Andernfalls wird eine Unkostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Vertragspartner eine Anlieferung durch die Mister-Event an eine von ihm angegebene Anschrift, so werden die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
  5. Der Aufbau der Mietsachen bedarf der expliziten Beauftragung und ist ausdrücklich nicht in den Mietpreisen enthalten, soweit dies nicht explizit aufgeführt ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

§8 Vermittlungsleistung

  1. Mister-Event haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  2. Soweit Mister-Event als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und Dergleichen tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Mister-Event hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Mister-Event so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Mister-Event vermittelt worden. Mister-Event hat in diesem Fall Anspruch auf die Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Mister-Event gezahlt hätte.

§9 Gewährleistung

  1. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  2. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Mister-Event begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Mister-Event unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Mister-Event nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
  3. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind (Infrastruktur wie Strom, fließend Wasser, etc.). Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen (Schanklizenz, GEMA, etc.) einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Mister-Event von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
 

§10 Konkurrenzschutz

Die von Mister-Event eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§11 Schlussbestimmung

  1. Alle personenbezogenen Daten, die Mister-Event zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.